Erbrecht

Mit Fragen des Erbrechts hat nahezu jeder Mensch in seinem Leben irgendwann einmal etwas zu tun. Sei es, weil ihn ein Verstorbener willentlich oder unwillentlich als Erben eingesetzt hat oder aber weil man selbst bestimmen möchte, was mit dem hart Erarbeiteten nach dem eigenen Tod passieren soll.

Um hier die richtigen Entscheidungen zu treffen, bedarf es bei diesem sehr komplexen Rechtsgebiet einer fachlich kompetenten Rechtsberatung, die den Umfang des Sachverhalts und die damit verbundene Fülle rechtlich relevanter Informationen richtig einzuschätzen und zu bearbeiten versteht und daneben auch die besondere Vertrauensstellung, die einem erbrechtlichen Mandat innewohnt, sensibel zu handhaben weiß.

Testament und Testamentsgestaltung

In nicht einmal jedem 2. Erbfall liegt eine letztwillige Verfügung vor, obwohl in den nächsten Jahren in Deutschland ca. 2 Billionen EUR vererbt werden. Um jedoch sicher zu gehen, dass das Erbe auch tatsächlich und anteilmäßig nach den persönlichen Wünschen und Vorstellungen aufgeteilt wird, ist es erforderlich, hierfür rechtzeitig und in der nötigen Form und unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen die Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu stehen wir Ihnen mit kompetentem Rat zur Verfügung.

Erb- und Pflichtteilsrecht

Sowohl beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge aufgrund fehlender letztwilliger Verfügung als auch bei Vorliegen eines Testaments entstehen sehr häufig Fragen nach der Höhe und dem Umfang des Erbanteils. Auch die richtige Berechnung des Pflichtteils eines enterbten Verwandten bzw. Ehegatten stellt die Erben immer wieder vor große Probleme genauso wie die Berechnung eines eventuell aufgrund zu Lebzeiten vorgenommener Zuwendungen entstandenen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Hier alles richtig zu machen, ist für den juristischen Laien nahezu unmöglich.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

Das weite Feld der Vermögensnachfolge und die aufgrund des medizinischen Fortschritts möglicherweise langen Phasen des Leidens und der damit möglicherweise verbundenen Handlungsunfähigkeit fordern heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung.
Schaffen Sie hier rechtzeitig die rechtlichen Grundlagen, damit Sie und Ihr Vermögen nicht schutzlos Dritten ausgeliefert sind.

Unternehmensnachfolge

Für alle Beteiligten und insbesondere den Erhalt des Unternehmens ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten die Unternehmensnachfolge geregelt zu haben.
Um hierbei alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte abzuwägen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, die auch und insbesondere die jeweilige Einzelfallproblematik berücksichtigt, bedarf es kompetenter Beratung.

Das Unternehmertestament sollte idealerweise nur als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers dienen.

Bei dessen Gestaltung sind typischerweise folgende Ziele zu verwirklichen:

  • Sicherung der Unternehmensfortführung
  • Absicherung der Familie
  • Reduzierung von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen
  • Optimierung der steuerlichen Belastung

Im Rahmen der Nachfolgeplanung gilt es, die individuellen Ziele des Erblassers zu ermitteln und dabei auch etwaige Zielkonflikte deutlich zu machen. Erst wenn ihm diese verdeutlicht werden, kann der Erblasser eine Gewichtung der einzelnen Ziele vornehmen und bewusst eigene Prioritäten setzen.

Standorte in Bückeburg, Minden und Hannover

Unsere auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gerne und kompetent, selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten unserer Standorte Bückeburg, Minden und Hannover finden Sie untenstehend.

Unsere Fachanwälte für Erbrecht

Monika Brünger

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Fachanwältin für Familienrecht

Kanzleisitz: Bückeburg

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