Miet- und Pachtrecht
Das Miet- und Pachtrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter bzw. Verpächter und Mieter bzw. Pächter.
Die Regelungen im Pachtrecht, im Wohnungsmietrecht und im gewerblichen Mietrecht weichen jeweils zum Teil erheblich voneinander ab. Das Miet- und Pachtrecht ist sehr vielschichtig und konfliktträchtig.
Konflikte zwischen Mieter und Vermieter können sich etwa hinsichtlich der Regelung der Nutzung der Mietsache, der Mietzahlung, angeblichen oder tatsächlichen Mängeln der Mietsache, der Pflicht zur Renovierung der Mietsache oder Durchführung von Schönheitsreparaturen oder bei Betriebskostenabrechnungen ergeben.
Wegen der erheblichen wirtschaftlichen Folgen solcher Konflikte zwischen Mieter und Vermieter ist es geboten, frühzeitig – nach Möglichkeit vor Abschluss des Mietvertrages – rechtlichen Rat einzuholen.
Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen behilflich.
Für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen gerne in unserem Büro in Minden und Bückeburg zur Verfügung.
Die Daten für eine Kontaktaufnahme finden Sie untenstehend.