Familienrecht
Hinter dem Familienrecht verbergen sich zahllose, für den Laien schier unübersichtliche rechtliche Regelungen.
Darunter finden sich Vorschriften über das Eingehen von Ehe und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung, das Güterrecht, wie zum Beispiel Zugewinn oder die in erster Linie durch die Rechtsprechung geschaffenen Grundsätze zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung außerhalb des Zugewinns, das Recht der Scheidung, die vielfältigen Konstellationen des Unterhalts (Kindesunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt, Volljährigenunterhalt) und der Versorgungsausgleich.
Einen erheblichen und leider immer mehr an Umfang zunehmenden Bereich bildet im Familienrecht auch der häufig nur im Streit geführte Themenkomplex der elterlichen Sorge, als deren Teil insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Entziehung der elterlichen Sorge, der Kindesumgang, die Vaterschaftsfeststellung, die Adoption und die Rechte bei Kindesentführung anzusehen sind.
Bei der familienrechtlichen Tätigkeit wird immer wieder die Erfahrung gemacht, wie wichtig es ist, das Wohl der von einer Trennung/Scheidung betroffenen Kinder, auch im Hinblick auf ihre weitere Entwicklung, in alle Entscheidungen und Rechtshandlungen mit einzubeziehen, da es gerade in diesen Fällen in erster Linie nicht allein um die Interessen des anwaltlich vertretenen Elternteils gehen sollte, sondern vielmehr darum, das ohnehin für die betroffenen Kinder durch die Trennung der Eltern entstandene seelische Leid so gering wie möglich zu halten.
Neben den rechtlichen Fragen, in denen für den Laien meistens ist, sich zurecht zu finden, kommt in nahezu allen familienrechtlichen Angelegenheiten der nicht unerhebliche emotionale Faktor hinzu, da es zumeist um die Regelung gescheiterter Verbindungen geht, die ihren Ursprung nicht im rechtlichen, sondern im emotionalen Bereich hatten oder haben. Dies führt häufig dazu, dass den Betroffenen der „klare“ Blick für die Gesamtsituation und die erforderlichen bzw. bestmöglichen Lösungen fehlt.
Gerade deshalb ist in allen familienrechtlichen Belangen anwaltlicher Rat bzw. anwaltliche Hilfe geboten.
Die Scheidung ist der Schlussakt, der das Scheitern einer Ehe endgültig besiegelt. Zur Vermeidung grundlegender und schwerwiegender Streitigkeiten im Falle einer Scheidung, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, empfiehlt sich der Abschluss eines Ehevertrages.
Vor der Hochzeit denkt niemand gerne an das Risiko des Scheiterns. Doch genau dies sollten Eheleute tun. Vor allem, wenn sie Eigentümer von Immobilien, Aktien oder Unternehmen sind.
Wir beraten Sie umfassend, wie Sie mit einem Ehevertrag sicherstellen, dass bestimmte Vermögenswerte im Scheidungsfall beim Zugewinnausgleich nicht mitgerechnet werden oder zu Regelungen des Versorgungsausgleichs und zum Thema Unterhaltsansprüche.
Eine Scheidung mit Kindern wirft auch Fragen nach dem Kindesunterhalt auf.
Unterhaltsfragen führen bei einer Scheidung immer wieder zum Streit. Neben dem Kindes-unterhalt ist gegebenenfalls auch die Frage eines Trennungsunterhalts- bzw. nachehelichen Unterhaltsanspruches zu klären. Insbesondere aufgrund der vielfältigen, leider häufig falschen Informationen, die eine eigenmächtige Recherche im Internet ergibt, ist in diesem Themen-komplex anwaltliche Hilfe nahezu unumgänglich.
Bei einer Scheidung mit Eigenheim oder Eigentumswohnung stellt sich regelmäßig die Frage, was mit dem gemeinsamen Eigentum an der Immobilie geschehen soll. In der Praxis kommt es meist zu einer der folgenden Lösungen: Entweder die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt. Oder einer der geschiedenen Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den Partner aus. Bei der Bewertung der Immobilie gibt es Spielräume.
Zunehmend rechtliche Bedeutung gewinnen auch die mittlerweile ca. 2,5 Millionen nichtehelichen Lebensgemeinschaften, von denen etwa die Hälfte minderjährige Kinder betreut.
Seit 2001 gibt es das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz: Lebenspartner-schaftsG.. Mittlerweile gibt es etwa 15.000 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebens-partnerschaften, die in Unterhaltsverpflichtung, Verpflichtung zum Zugewinnausgleich und Erbrecht dem Bürgerlichen Gesetzbuch angenähert sind. Einige Gleichstellungsvorhaben sind noch nicht realisiert und scheinen am Bundesrat zu scheitern.
Unsere auf dem Gebiet des Familienrechts spezialisierte Fachanwältin für Familienrecht Monika Brünger berät Sie gerne und kompetent.
Standorte in Bückeburg, Minden und Hannover
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