Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreitigkeiten
Häufig kommt es unter Gesellschaftern einer GmbH sowie GmbH & Co. KG zu internen Auseinandersetzungen. Diese Auseinandersetzungen haben oft einen realen Hintergrund. Häufig ist es der Missbrauch von Mehrheiten in der Gesellschafterversammlung oder die bewusste wirtschaftliche Schädigung der Gesellschaft. Sehr häufig sind auch Verstöße gegen Wettbewerbsverbote. Wenn derartige Konflikte unter Gesellschaftern ausbrechen, lag oft eine bereits seit längerer Zeit schwelende Konfliktsituation vor, die dann in einer Gesellschafterstreitigkeit eskaliert. Wenn derartige Gesellschafterstreitigkeiten eskalieren, ist schnelles strategisches und konsequentes Handeln erforderlich, damit wirtschaftlicher Schaden von der Gesellschaft und den Gesellschaftern abgewendet werden kann bzw. nicht weiter anwächst.
Grundlage unserer Rechtsberatung in derartigen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ist zunächst die Festlegung der Ziele des Mandanten. Erst nach einer solchen Zielfestlegung, kann ein erfolgversprechendes strategisches Konzept von unseren Rechtsanwälten erstellt werden, um Gesellschafterstreitigkeiten zu beenden. Zunächst ist daher im Rahmen des gesellschaftsrechtlichen Mandats abzustimmen, ob die Gesellschafterstreitigkeit im Ergebnis überhaupt erfolgreich zu einem „Sieg“ geführt werden kann und welche voraussichtlichen Kosten sich für den anwaltlich beratenen Mandanten hieraus überhaupt ergeben. Vielfach lässt sich feststellen, dass durch eine vorschnell geführte gerichtliche Auseinandersetzung die Eskalationsenergie sich so stark erhöht, dass letztendlich eine Gesamtlösung nur noch schwerlich zu erreichen ist. Es ist bei einer Gesellschafterstreitigkeit daher außerordentlich sinnvoll, zunächst über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in Gesellschafterversammlungen den eigenen Standpunkt zu dokumentieren, um dann in konkrete Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern einzutreten und eine finale, wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden.
Gerade bei Gesellschafterstreitigkeiten zeigt die Erfahrung, dass ohne kompetente gesellschaftsrechtliche Beratung eine grundsätzlich gute rechtliche Ausgangssituation ohne Not geschädigt wird. Es ist daher von außerordentlicher Wichtigkeit, bereits zu Beginn von Gesellschafterauseinandersetzungen durch die Einbeziehung kompetenter gesellschaftsrechtlicher Beratung die eigene gute Ausgangsposition nicht zu gefährden.
Wiederholt ist festzustellen, dass das Auftreten von Gesellschafterstreitigkeiten den Beginn des Untergangs der Gesellschaft einläuten. In einem sich rasant ändernden geschäftlichen Umfeld ist eine gute marktstrategische Positionierung des Unternehmens eine der Hauptpfeiler des langfristigen Bestandes des Unternehmens. Mit zunehmender Eskalation auftretende Gesellschafterstreitigkeiten sind für das Unternehmen und dessen wirtschaftlichen Fortbestand außerordentlich nachteilig. Um den Fortbestand des Unternehmens dauerhaft zu gewährleisten, muss zielgerichtet agiert werden. Hierbei kommen gegebenenfalls der Ausschluss eines Gesellschafters, die Kündigung der Gesellschafterstellung und die Einziehung von Geschäftsanteilen in Betracht. Dies jedoch nicht ohne vorherige Zielfestlegung unter Abschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Geschäftsführerberatung
Ein weiteres großes Konfliktfeld ist das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführern. Oft regeln die Gesellschaftsverträge und/oder die Geschäftsführer-Anstellungsverträge nicht mit der notwendigen Klarheit, welche Rechte und Pflichten im Verhältnis zueinander bestehen. Derartige rechtliche Unklarheiten führen zwangsläufig zu einem Konfliktpotential, welches sich bei einer kompetenten gesellschaftsrechtlichen Beratung bereits von Anfang an vermeiden lässt. Typische Konfliktfelder im Verhältnis der Gesellschafter zu den Geschäftsführern sind Themen wie Dienstwagennutzung, Tantiemen oder Wettbewerbsverbote. Ohne konkrete Beachtung der sich ständig weiterentwickelnden Rechtsprechung ist es nicht möglich, derartige, zu meist in die Zukunft hineinwirkende Konfliktfelder von vornherein auszuschließen.
Familienunternehmen / Unternehmensnachfolge
Eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen, stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor der dringend zu lösenden Frage, wer die Unternehmensnachfolge antreten soll. Häufig ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Gesellschaftern Regelungen hinsichtlich einer Unternehmensnachfolge bisher nicht getroffen haben. Dabei ist es für den weiteren Fortbestand eines Familienunternehmens von außerordentlicher Wichtigkeit, dass frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete Unternehmensnachfolge geschaffen werden. Hierbei sollte neben dem Interesse des Unternehmens auch ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen der Alt- bzw.- Neu-Gesellschafter geschaffen werden. Derartige gesellschaftsvertragliche Regelungen sollten frühzeitig erarbeitet werden, damit auch unter Berücksichtigung von steuerrechtlichen Fragestellungen eine optimale Unternehmensnachfolge gewährleistet ist. Häufig wird gerade bei Familienunternehmen Wert darauf gelegt, dass die Erfahrung der Alt-Gesellschafter dem Familienunternehmen in geeigneter Weise erhalten bleibt. Hier bietet es sich insbesondere an, durch Bildung eines Beirates die Gewähr dafür zu schaffen, dass die Erfahrungen der Alt-Gesellschafter für die weitere Unternehmensführung durch die nachfolgende Generation zur Verfügung steht.
Haftung von Geschäftsführern
Auf Grund der Änderungen im GmbH-Gesetz (MoMiG) hat sich seit dem 01.11.2008 die Haftung für Geschäftsführer erheblich verschärft. Bedauerlicherweise ist vielen Geschäftsführern gar nicht bewusst, welchen Risiken sie im Rahmen ihrer Geschäftsführerposition ausgesetzt sind. Besonders brisant wird ein derartiges Haftungsrisiko für Fremd-Geschäftsführer. Auch ist Geschäftsführern oft nicht bewusst ist, welchen Verpflichtungen sie auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages gegenüber dem Gesellschafterkreis unterliegen. Bereits aus den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Geschäftsführerhaftung ergeben sich eine Vielzahl von Haftungsrisiken.
Standorte in Bückeburg, Minden und Hannover
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