Inkasso

Jedes Unternehmen sieht sich im Laufe seiner Tätigkeit mit bestehenden offenen Forderungen konfrontiert. Offene Forderungen belasten die Liquidität eines Unternehmens und binden wertvolle personelle sowie finanzielle Ressourcen.

Der Forderungseinzug umfasst alle Maßnahmen zur Durchsetzung offener Geldforderungen – von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Ziel ist dabei immer die effektive sowie kosteneffizienteste und vor allem schnellstmögliche Realisierung Ihrer offenen Forderungen.

Ein professionelles Forderungsmanagement trägt nicht nur zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bei, sondern stärkt zugleich die wirtschaftliche Stabilität und Handlungsfähigkeit eines Unternehmens. Durch ein strukturiertes und konsequentes Vorgehen können Zahlungsausfälle minimiert, Geschäftsbeziehungen erhalten und interne Verwaltungsaufwände deutlich reduziert werden.

Außergerichtliche Durchsetzung

In vielen Fällen lassen sich Forderungen bereits außergerichtlich realisieren. In diesem Stadium übernehmen wir für Sie die Zahlungsaufforderung, führen Korrespondenz mit Schuldnern und prüfen mögliche Einwendungen. Durch den mit der Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei steigenden Druck auf den zahlungssäumigen Schuldner, erhöht sich die Zahlungsbereitschaft erfahrungsgemäß bereits erheblich.

Gerichtliche Durchsetzung

Bleibt eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung erfolglos, setzen wir Ihre Forderungen auch gerichtlich über die Durchführung eines Mahn- oder Klageverfahrens durch. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei verfügen wir hierbei über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

Zwangsvollstreckung

Liegt ein vollstreckbarer Titel nach einem gerichtlichen Verfahren dann vor, übernehmen wir zudem die tatsächliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Je nach den Umständen des Einzelfalls, veranlasst unsere Zwangsvollstreckungsabteilung beispielsweise eine Lohn- und Kontenpfändung, die Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher, die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken und andere geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zur effektiven Durchsetzung Ihrer Forderung.

Jedes Unternehmen sieht sich im Laufe seiner Tätigkeit mit bestehenden offenen Forderungen konfrontiert. Offene Forderungen belasten die Liquidität eines Unternehmens und binden wertvolle personelle sowie finanzielle Ressourcen.

Der Forderungseinzug umfasst alle Maßnahmen zur Durchsetzung offener Geldforderungen – von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Ziel ist dabei immer die effektive sowie kosteneffizienteste und vor allem schnellstmögliche Realisierung Ihrer offenen Forderungen.

Ein professionelles Forderungsmanagement trägt nicht nur zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bei, sondern stärkt zugleich die wirtschaftliche Stabilität und Handlungsfähigkeit eines Unternehmens. Durch ein strukturiertes und konsequentes Vorgehen können Zahlungsausfälle minimiert, Geschäftsbeziehungen erhalten und interne Verwaltungsaufwände deutlich reduziert werden.

Außergerichtliche Durchsetzung

In vielen Fällen lassen sich Forderungen bereits außergerichtlich realisieren. In diesem Stadium übernehmen wir für Sie die Zahlungsaufforderung, führen Korrespondenz mit Schuldnern und prüfen mögliche Einwendungen. Durch den mit der Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei steigenden Druck auf den zahlungssäumigen Schuldner, erhöht sich die Zahlungsbereitschaft erfahrungsgemäß bereits erheblich.

Gerichtliche Durchsetzung

Bleibt eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung erfolglos, setzen wir Ihre Forderungen auch gerichtlich über die Durchführung eines Mahn- oder Klageverfahrens durch. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei verfügen wir hierbei über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

Zwangsvollstreckung

Liegt ein vollstreckbarer Titel nach einem gerichtlichen Verfahren dann vor, übernehmen wir zudem die tatsächliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Je nach den Umständen des Einzelfalls, veranlasst unsere Zwangsvollstreckungsabteilung beispielsweise eine Lohn- und Kontenpfändung, die Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher, die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken und andere geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zur effektiven Durchsetzung Ihrer Forderung.