Insolvenzrecht
Insolvenzberatung
Nur durch eine fachlich kompetente insolvenzrechtliche Beratung und die richtige Weichenstellung vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann gewährleistet werden, dass die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten insolvenzrechtlichen Instrumente letztlich zu einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens führen.
Hierzu gehört die umfassende Insolvenzberatung des Unternehmens sowie der Entscheidungsträger sowohl im vorinsolvenzlichen Zeitraum als auch während des laufenden Insolvenzverfahrens. Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Entscheidungsträger gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten die sich schnell realisierenden persönlichen Haftungsgefahren.
Geschäftsführerhaftung und Insolvenzverschleppung
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Insolvenzrecht liegt daher in der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Entscheidungsträger von Unternehmen. Besondere Bedeutung kommt dabei der rechtzeitigen und inhaltlich korrekten Insolvenzantragstellung zu. Ziel ist es, nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Entscheidungsträger eines Unternehmens zu vermeiden, sondern auch strafrechtliche Risiken – beispielsweise wegen drohender Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) – zu minimieren.
Die Geschäftsführerhaftung und Organhaftung im Insolvenzrecht befinden sich aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen und der fortlaufenden Rechtsprechung der Obergerichte in einem stetigen Wandel. Für Entscheidungsträger haben sich die Haftungsrisiken hierdurch in den vergangenen Jahren erheblich verschärft.
Insolvenzanfechtung
Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie sich einer Insolvenzanfechtung durch einen Insolvenzverwalter ausgesetzt sehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Unternehmen und ehemaliger Geschäftspartner oder als Gesellschafter der insolventen Gesellschaft betroffen sind.
Unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht zeichnet uns aus. Was uns von vielen anderen Anfechtungsspezialisten unterscheidet, ist der Umstand, dass wir nicht nur Fachanwälte für Insolvenzrecht sind, sondern selbst als Insolvenzverwalter tätig waren bzw. tätig sind. Wir kennen daher beide Seiten des Verfahrens und wissen aus eigener Erfahrung, welche Argumente und Verteidigungsansätze bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen erfolgversprechend sind.
Insolvenzantragstellung
Wir stellen Insolvenzanträge für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen und begleiten unsere Mandanten während des gesamten Insolvenzverfahrens. Durch eine rechtzeitige und professionelle Begleitung können persönliche Haftungsrisiken minimiert, sowie Folgeinsolvenzen effektiv vermieden werden.
Vertretung von Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren
Ferner vertreten wir Ihre Interessen als Gläubiger gegen insolvente Schuldner und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Aus unserer Erfahrung als Insolvenzverwalter wissen wir, dass insbesondere Lieferanten und andere gesicherte Gläubiger ihre Rechte im Insolvenzverfahren häufig nicht vollständig wahrnehmen. Dies betrifft beispielsweise die Wahrung von Lieferantenrechten im vorläufigen Insolvenzverfahren, die Weiterbelieferung eines insolventen Kunden oder die Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten.
Werden diese Rechte nicht rechtzeitig geltend gemacht, kann dies erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge haben. Eine frühzeitige insolvenzrechtliche Beratung ist in diesen Fällen regelmäßig kostengünstiger als spätere Verluste, die nur noch durch die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle verfolgt werden können.
Sanierungs- und Restrukturierungsberatung
Mit unserem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten aus den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht begleiten wir – auch im Auftrag von Banken und Sparkassen – Unternehmen auch bei der Sanierung und Restrukturierung.
Im Rahmen einer umfassenden Analyse werden zunächst die Ursachen der Unternehmenskrise identifiziert. Häufig lassen sich bereits durch die Anpassung organisatorischer oder rechtlicher Strukturen erhebliche Verbesserungen erzielen und Unternehmen wieder in ruhigeres Fahrwasser führen.
Die Analyse und Beseitigung der Krisenursachen wird von unserem Sanierungsteam eng begleitet. Hierbei ist ein kontinuierlicher Austausch mit den Entscheidungsträgern des Unternehmens unerlässlich, um die Krise schnell und nachhaltig zu überwinden.
Im Rahmen der Restrukturierungsberatung kann insbesondere eine Anpassung der Unternehmensstruktur, eine Rechtsformänderung oder eine Optimierung des Debitorenmanagements eine sinnvolle und erfolgreiche Lösung darstellen.
Insolvenzberatung
Nur durch eine fachlich kompetente insolvenzrechtliche Beratung und die richtige Weichenstellung vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann gewährleistet werden, dass die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten insolvenzrechtlichen Instrumente letztlich zu einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens führen.
Hierzu gehört die umfassende Insolvenzberatung des Unternehmens sowie der Entscheidungsträger sowohl im vorinsolvenzlichen Zeitraum als auch während des laufenden Insolvenzverfahrens. Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Entscheidungsträger gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten die sich schnell realisierenden persönlichen Haftungsgefahren.
Geschäftsführerhaftung und Insolvenzverschleppung
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Insolvenzrecht liegt daher in der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Entscheidungsträger von Unternehmen. Besondere Bedeutung kommt dabei der rechtzeitigen und inhaltlich korrekten Insolvenzantragstellung zu. Ziel ist es, nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Entscheidungsträger eines Unternehmens zu vermeiden, sondern auch strafrechtliche Risiken – beispielsweise wegen drohender Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) – zu minimieren.
Die Geschäftsführerhaftung und Organhaftung im Insolvenzrecht befinden sich aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen und der fortlaufenden Rechtsprechung der Obergerichte in einem stetigen Wandel. Für Entscheidungsträger haben sich die Haftungsrisiken hierdurch in den vergangenen Jahren erheblich verschärft.
Insolvenzanfechtung
Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie sich einer Insolvenzanfechtung durch einen Insolvenzverwalter ausgesetzt sehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Unternehmen und ehemaliger Geschäftspartner oder als Gesellschafter der insolventen Gesellschaft betroffen sind.
Unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht zeichnet uns aus. Was uns von vielen anderen Anfechtungsspezialisten unterscheidet, ist der Umstand, dass wir nicht nur Fachanwälte für Insolvenzrecht sind, sondern selbst als Insolvenzverwalter tätig waren bzw. tätig sind. Wir kennen daher beide Seiten des Verfahrens und wissen aus eigener Erfahrung, welche Argumente und Verteidigungsansätze bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen erfolgversprechend sind.
Insolvenzantragstellung
Wir stellen Insolvenzanträge für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen und begleiten unsere Mandanten während des gesamten Insolvenzverfahrens. Durch eine rechtzeitige und professionelle Begleitung können persönliche Haftungsrisiken minimiert, sowie Folgeinsolvenzen effektiv vermieden werden.
Vertretung von Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren
Ferner vertreten wir Ihre Interessen als Gläubiger gegen insolvente Schuldner und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Aus unserer Erfahrung als Insolvenzverwalter wissen wir, dass insbesondere Lieferanten und andere gesicherte Gläubiger ihre Rechte im Insolvenzverfahren häufig nicht vollständig wahrnehmen. Dies betrifft beispielsweise die Wahrung von Lieferantenrechten im vorläufigen Insolvenzverfahren, die Weiterbelieferung eines insolventen Kunden oder die Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten.
Werden diese Rechte nicht rechtzeitig geltend gemacht, kann dies erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge haben. Eine frühzeitige insolvenzrechtliche Beratung ist in diesen Fällen regelmäßig kostengünstiger als spätere Verluste, die nur noch durch die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle verfolgt werden können.
Sanierungs- und Restrukturierungsberatung
Mit unserem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten aus den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht begleiten wir – auch im Auftrag von Banken und Sparkassen – Unternehmen auch bei der Sanierung und Restrukturierung.
Im Rahmen einer umfassenden Analyse werden zunächst die Ursachen der Unternehmenskrise identifiziert. Häufig lassen sich bereits durch die Anpassung organisatorischer oder rechtlicher Strukturen erhebliche Verbesserungen erzielen und Unternehmen wieder in ruhigeres Fahrwasser führen.
Die Analyse und Beseitigung der Krisenursachen wird von unserem Sanierungsteam eng begleitet. Hierbei ist ein kontinuierlicher Austausch mit den Entscheidungsträgern des Unternehmens unerlässlich, um die Krise schnell und nachhaltig zu überwinden.
Im Rahmen der Restrukturierungsberatung kann insbesondere eine Anpassung der Unternehmensstruktur, eine Rechtsformänderung oder eine Optimierung des Debitorenmanagements eine sinnvolle und erfolgreiche Lösung darstellen.
Unsere Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

