Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen, Vorladungen und strafrechtlichen Vorwürfen im unternehmerischen Umfeld.
Wir verteidigen Beschuldigte und Angeklagte in allen Bereichen des Strafrechts. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Vertretung im Ermittlungsverfahren als auch die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten.
Die Verteidigung übernehmen wir vor den Amtsgerichten, Landgerichten und – soweit erforderlich – auch in Rechtsmittelverfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Wirtschaftsstrafrecht, also bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit unternehmerischer oder beruflicher Tätigkeit. Ermittlungen richten sich hierbei häufig gegen Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder leitende Angestellte. Bereits der Verdacht einer Straftat kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit, die wirtschaftliche Existenz und die persönliche Reputation haben.
Von unserem Kanzleistandort in Minden aus vertreten wir Mandanten bundesweit in strafrechtlichen Verfahren.
Ermittlungsverfahren
Wirtschaftsstrafverfahren beginnen häufig mit Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, etwa durch Durchsuchungen von Geschäfts- oder Privaträumen, Beschlagnahmen von Unterlagen oder Vorladungen zur Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.
In einer solchen Situation ist es regelmäßig sinnvoll, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Nach Mandatierung beantragen wir zunächst Akteneinsicht, um den Inhalt der Vorwürfe und den Stand der Ermittlungen zu prüfen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie im konkreten Fall zweckmäßig ist.
Gerade im Ermittlungsverfahren werden häufig bereits entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt.
Tätigkeitsbereiche im Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung und Verteidigung in folgenden Bereichen:
-
Betrug und Untreue
-
Insolvenzdelikte, insbesondere Insolvenzverschleppung
-
Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung
-
Sozialstrafrecht, etwa bei Vorwürfen wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge
-
IT-Strafrecht
-
Medizinstrafrecht, beispielsweise im Zusammenhang mit Abrechnungsfragen im Gesundheitswesen
-
Korruptionsdelikte und Geldwäsche
-
Arbeitsstrafrecht, etwa bei Vorwürfen illegaler Beschäftigung
-
Kapitalmarktstrafrecht
-
Kartellstrafsachen
-
Unternehmensstrafrecht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung bei Fragen der Vermögensabschöpfung, bei der Ermittlungsbehörden versuchen, angeblich aus Straftaten erlangte Vermögenswerte einzuziehen.
Beratung von Unternehmen
Neben der Strafverteidigung beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer und sonstige Verantwortliche auch im Vorfeld möglicher strafrechtlicher Risiken. Dies betrifft insbesondere Fragen der Organisation betrieblicher Abläufe sowie die rechtliche Begleitung interner Untersuchungen (Compliance / Internal Investigations), wenn innerhalb eines Unternehmens der Verdacht auf Pflichtverletzungen oder strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll.
Vertretung im Strafverfahren
Strafverfahren – insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht – sind häufig durch umfangreiche Ermittlungsakten und komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge geprägt. Eine sachgerechte Verteidigung erfordert daher sowohl strafrechtliche Erfahrung als auch ein Verständnis wirtschaftlicher Abläufe.
Wir vertreten unsere Mandanten mit der gebotenen Diskretion und Sorgfalt sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Weitere Tätigkeitsbereiche im Strafrecht
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Allgemeines Strafrecht
- Arbeitgeberstrafrecht
- Arzneimittelstrafrecht
- Arztstrafrecht
- Ausländerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Compliance
- Insolvenzstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Maßregelvollzugsrecht
- Medizinstrafrecht
- Nebenklageverfahren und Geschädigtenvertretung
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Revisionsrecht
- Steuerstrafrecht
- Sozialstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzug
- Umweltstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Waffenstrafrecht
- Wettbewerbsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugenbeistand
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder Sie eine Vorladung erhalten haben, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
Verteidigung im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen, Vorladungen und strafrechtlichen Vorwürfen im unternehmerischen Umfeld.
Wir verteidigen Beschuldigte und Angeklagte in allen Bereichen des Strafrechts. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Vertretung im Ermittlungsverfahren als auch die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten.
Die Verteidigung übernehmen wir vor den Amtsgerichten, Landgerichten und – soweit erforderlich – auch in Rechtsmittelverfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Wirtschaftsstrafrecht, also bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit unternehmerischer oder beruflicher Tätigkeit. Ermittlungen richten sich hierbei häufig gegen Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder leitende Angestellte. Bereits der Verdacht einer Straftat kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit, die wirtschaftliche Existenz und die persönliche Reputation haben.
Von unserem Kanzleistandort in Minden aus vertreten wir Mandanten bundesweit in strafrechtlichen Verfahren.
Ermittlungsverfahren
Wirtschaftsstrafverfahren beginnen häufig mit Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, etwa durch Durchsuchungen von Geschäfts- oder Privaträumen, Beschlagnahmen von Unterlagen oder Vorladungen zur Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.
In einer solchen Situation ist es regelmäßig sinnvoll, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Nach Mandatierung beantragen wir zunächst Akteneinsicht, um den Inhalt der Vorwürfe und den Stand der Ermittlungen zu prüfen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie im konkreten Fall zweckmäßig ist.
Gerade im Ermittlungsverfahren werden häufig bereits entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt.
Tätigkeitsbereiche im Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung und Verteidigung in folgenden Bereichen:
-
Betrug und Untreue
-
Insolvenzdelikte, insbesondere Insolvenzverschleppung
-
Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung
-
Sozialstrafrecht, etwa bei Vorwürfen wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge
-
IT-Strafrecht
-
Medizinstrafrecht, beispielsweise im Zusammenhang mit Abrechnungsfragen im Gesundheitswesen
-
Korruptionsdelikte und Geldwäsche
-
Arbeitsstrafrecht, etwa bei Vorwürfen illegaler Beschäftigung
-
Kapitalmarktstrafrecht
-
Kartellstrafsachen
-
Unternehmensstrafrecht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung bei Fragen der Vermögensabschöpfung, bei der Ermittlungsbehörden versuchen, angeblich aus Straftaten erlangte Vermögenswerte einzuziehen.
Beratung von Unternehmen
Neben der Strafverteidigung beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer und sonstige Verantwortliche auch im Vorfeld möglicher strafrechtlicher Risiken. Dies betrifft insbesondere Fragen der Organisation betrieblicher Abläufe sowie die rechtliche Begleitung interner Untersuchungen (Compliance / Internal Investigations), wenn innerhalb eines Unternehmens der Verdacht auf Pflichtverletzungen oder strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll.
Vertretung im Strafverfahren
Strafverfahren – insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht – sind häufig durch umfangreiche Ermittlungsakten und komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge geprägt. Eine sachgerechte Verteidigung erfordert daher sowohl strafrechtliche Erfahrung als auch ein Verständnis wirtschaftlicher Abläufe.
Wir vertreten unsere Mandanten mit der gebotenen Diskretion und Sorgfalt sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Weitere Tätigkeitsbereiche im Strafrecht
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Allgemeines Strafrecht
- Arbeitgeberstrafrecht
- Arzneimittelstrafrecht
- Arztstrafrecht
- Ausländerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Compliance
- Insolvenzstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Maßregelvollzugsrecht
- Medizinstrafrecht
- Nebenklageverfahren und Geschädigtenvertretung
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Revisionsrecht
- Steuerstrafrecht
- Sozialstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzug
- Umweltstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Waffenstrafrecht
- Wettbewerbsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugenbeistand
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder Sie eine Vorladung erhalten haben, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
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Rechtsanwalt
LL.M. Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

